Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter orte-der-unsichtbarkeit.de veröffentlichte Website der Universität Hamburg.

Als öffentliches Projekt im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12. August 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahme teilweise nicht vereinbar. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise verwenden wir Schrift in Grafiken, die jedoch im Alternativtext beschrieben werden.
  • Textabstände sind nicht anpassbar.
  • Wir verwenden keine barrierefreien Autorenwerkzeuge.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 21. Februar 2022 erstellt.

Barrieren melden – Kontakt zu dem Ansprechpartner

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?

Dann können Sie uns gerne per Post oder E-Mail kontaktieren:

Prof. Dr. Thorsten Logge
Universität Hamburg 
Fakultät für Geisteswissenschaften
Arbeitsbereich Public History
Überseering 35 #5
22297 Hamburg 
Tel.: +49 40 42838 9061
E-Mail: thorsten.logge@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr

»Orte der (Un-)Sichtbarkeit« ist ein Kooperationsprojekt des Arbeitsfeldes Public History der Universität Hamburg und der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg. Es wird im Bundesprogramm »Jugend erinnert«, in der Förderlinie SED-Unrecht der Bundesstiftung Aufarbeitung gefördert.

Links

Skip to content